Bei Substitutionsvergabe Fahrtkostenerstattung möglich

 

Ab 2011 tritt eine neue Härtefall-Regelung für Hartz-4-Empfänger in Kraft. Für Fahrtkosten sind 16 € monatlich im Regelsatz eingerechnet. Dieser Betrag ist nicht ausreichend für tägliche Fahrten zur Substitutionsvergabe. Daher entschied das Sozialgericht Wiesbaden am 9.2.2010, dass dies nicht ausreicht.

Anfang 2010 besteht die Möglichkeit, Anträge auf Fahrtkostenerstattung zu stellen. Wir haben euch Vorlagen für die Anträge bereitgestellt:

Genaue Hintergrundinformationen erhaltet Ihr unter den folgenden Links:

8 Antworten

  1. Anette Döring sagt:

    Ich bin Erwerbsunfähigkeitsrentnerin bekomme noch Grundsicherung dazu. Ich werde einmal pro Woche 30 km zum substituirendem Arzt gefahren. Komme aus Niedersachsen. Kann ich Fahrtkosten erstattet bekommen???

  2. Bibi sagt:

    Hallo,
    ich beziehe zwar kein Hartz IV, liege aber trotzdem mit meiner vollen Erwerbsunfähigkeitsrente unter dem Mindestsatz. Momentan muss ich auch täglich zur Substitutionsbehandlung fahren und habe einen Anfahrtsweg von 1 Stunde und 15 min und konnte mir leider keine Monatskarte von 97€ leisten und muss deshalb öfter mal schwarz fahren.
    Ich werde jetzt auch mit meiner PS-Beraterin versuchen, Fahrkosten zu beantragen. Es gibt speziell eine Verordnung von Krankentransporte, auf der mein Substitutions-Arzt ankreuzen kann, dass ich mit den Öffentlichen zu einer mediz. zwingend notwendigen ambulanten Substitutionsbehandlg. täglich und auf unbegrenzter Dauer fahren muss. (hier mal ein link, wo ihr auf Seite 10 u. 11 so eine Verordnung sehen könnt: http://www.kbv.de/media/sp/02_Mustersammlung.pdf#page=9&zoom=130,0,80 ) Dazu stellen wir einen formlosen schriftlichen Antrag, dem ich meinen Rentenbescheid beilege bzw. Einkommensnachweise und ich berufe mich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010. Denn so geht es einfach nicht mehr weiter. Muss jetzt auch meine Wohnung kündigen und zu meinem Freund ziehen, da ich mir die Miete nicht mehr leisten kann.
    Nur mal so nebenbei…das gleiche Problem habe ich übrigens auch mit dem Rundfunkbeitragspflichtgesetz. U.a. wurde zwar an die Hartz IV-Empfänger gedacht, dass jene eine Befreiung bekommen, aber leider gilt die Befreiung im Falle einer EU-Rente, die unterm Mindestsatz liegt, nicht! Bei der Gesetzesgebung hat man uns leider vergessen. ;(
    Ich melde mich nochmal, wenn sich was ergeben hat.
    Wünsche Euch jedenfalls viel Glück bei der Beantragung!;) LG Bianka

  3. Ralf sagt:

    Hallo zusammen,

    macht den Antrag, bei mir hat es funktioniert. 45 Euro Fahrtkosten extra monatlich,weil ich irre weit fahren muss zum Arzt….

    Ohne diesen Zuschuss war es extrem mühsam,mit dem Hartz Geld die Fahrtkosten berappen zu müssen.

    • Ein Mitglied sagt:

      Hallo Ralf, wunderbar das es geklappt hat mit dem Zuschuß. Aber so einfach stelle ich mir das nicht vor an das Geld zu kommen. Kannst Du beschreiben welche Argumente(z.B. Krankheiten, gesundheitliche Einschränkungen etc.)anführen mußtest. Oder sind Entfernungen von Deinem Heimatort zum Vergabeort maßgebend gewesen?
      Ich frage deshalb, weil die Argumente vor einigen Jahren entscheident waren für die Anträge.

    • JANA sagt:

      AUCH FÜR SPRIT DAMIT MAN MIT AUTO FAHREN KANN? MANCHEN BEKOMMEN DAS BEZAHLT UND ANDERE WIEDERUM NICHT. OBWOHL SIE ZAHLEN MÜSSEN, KENNST DU VIELLEICHT EIN PARAGRAF ODER IRGEND EINE SEITE WO SOWAS STEHT EVTL. AUCH MIT PARAGRAF. SCHREIB MIR SO SCHNELL ES GEHT NE E- Mail:AUCH FÜR SPRIT DAMIT MAN MIT AUTO FAHREN KANN? MANCHEN BEKOMMEN DAS BEZAHLT UND ANDERE WIEDERUM NICHT. OBWOHL SIE ZAHLEN MÜSSEN, KENNST DU VIELLEICHT EIN PARAGRAF ODER IRGEND EINE SEITE WO SOWAS STEHT EVTL. AUCH MIT PARAGRAF. SCHREIB MIR SO SCHNELL ES GEHT DANKE DANKE

  4. kalumba sagt:

    Ich habe bisher keinerlei positive Erfahrungen mit den Anträgen gemacht. Tatsächlich aber habe ich bisher nicht besagte Hintergrundinformationen mitgeschickt. Das werde ich künftig anders machen.
    Was mir nicht klar ist, ist, wie es sich bei Personen verhält, die ihre Leistungen vom Sozialamt beziehen und nicht von der ARGE. Ist das unisono??

  5. steffan sagt:

    hallo vision e.v. team richtig super das ihr das auf eure seite reingestellt habt hatt mir und einem freund weitergeholfen ihr von vision e.v. seit einfach klasse liebe grüsse und alles gute wünsch ich euch vom ganzen herzen

  6. Hartmut Organiska sagt:

    An die Antragsteller!
    In der Sache „Fahrtkostenerstattung“.
    Bei Antragstellung für die Fahrtkostenerstattung ist damit zu rechnen, dass einige Bearbeiter der ArGen oder Sozialstellen, leider mit einem „Wisch“ die Anträge ablehnen. Dies geschieht oft aus Nichtwissen der momentanen Sachlage.
    Um so wichtiger ist es, in der Anfangsphase der neuen rechtlichen Regelung, entsprechende Hintergrundinformationen dem jeweiligen Sachbearbeiter/in vorzulegen bzw. sich genauer zu informieren, um argumentieren zu können.
    Aus diesem Grund ist es wichtig, das Ihr unsere Hintergrundinformationen Link`s anklickt und durchlest, wenn möglich ausdruckt, die wir Euch zu Verfügung gestellt haben!

    Wir hoffen auch, das die Antragstellung schnell zur Normalität wird und den Bedürftigen eine kleine Last genommen wird.

    Haki von VISION e.V.

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