Satzung / Mitgliedschaft
JES hat nun als “eingetragener Verein” eine Rechtsform und die Gemeinnützigkeit erhalten.
Dies ermöglicht uns u.a. eigene Projekte auf der Bundesebene zu beantragen - was bisher nicht möglich war.
An der Struktur und am Selbstverständnis unseres Netzwerks ändert sich durch diese Veränderung jedoch nichts. Alle JES Gruppen und Einzelaktivisten haben die Möglichkeit die JES Seminare zu besuchen und werden weiterhin über alles informiert.
Ein starker Verband benötigt starke und engagierte Mitglieder.
Die vielen JES Aktivisten in mehr als 20 Städten, haben in den letzten 20 Jahren gezeigt, welche Veränderungen mit einem starken JES Netzwerk möglich sind.
Wir würden uns daher freuen, wenn Ihr Euch entschließen könntet nun auch Mitglied in unserem JES-Verband zu werden und damit eine genauso erfolgreiche Zukunft mitzugestalten.
Die ordentliche Mitgliedschaft ist kostenfrei.
Selbstverständlich laden wir auch jene ein Mitglied zu werden, die unsere Arbeit als Ärzte, Wissenschaftler, Mitarbeiter in Aids und Drogenhilfen oder einfach als “Solidarische” unterstützt haben.
Für Sie und Euch haben wir eine “Fördermitgliedschaft” vorgesehen. Sie bietet die Möglichkeit JES mit einem selbst zu bestimmenden Betrag zu unterstützen - beinhaltet aber kein Stimmrecht. Anbei findet Ihr unsere Satzung sowie einen Mitgliedsantrag.

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