Baden-Württemberg ermöglicht Diamorphinvergabe in Haft

 

VISION begrüßt ausdrücklich die Initiative Baden-Württembergs zur Ermöglichung einer Diamorphin-(Heroin-)Vergabe im Strafvollzug. Damit ist der erste Schritt getan zur Umsetzung des Prinzips der Gleichbehandlung von Inhaftierten mit Drogenabhängigen ausserhalb der Haftanstalten.

Baden-Württemberg hat seine Verwaltungsvorschrift zur Substitution im Justizvollzug erneuert, seit dem 15.07.2011 ist nun auch die Diamorphinvergabe in Haft möglich.

Allerdings soll dieses Angebot nicht in allen Haftanstalten vorgehalten werden. Die Substitution mit Diamorphin kann in der JVA Stuttgart erfolgen. Gefangene aus anderen Haftanstalten können im Bedarfsfall nach Stuttgart verlegt werden. Aktuell erhält in Deutschland noch kein Gefangener Diamorphin, auch nicht in Stuttgart. Mit der Verwaltungsvorschrift sollten die organisatorischen Vorraussetzungen der Diamorphinvergabe in Haft geschaffen werden. Ob und wie viele Gefangene sich dafür eignen ist offen. Das Justizministerium will sich dabei an den Vorgaben außerhalb der Gefängnisse orientieren. Im Mai 2010 veranstaltete die Deutsche Aids-Hilfe (DAH) das Expertengespräch „Heroinvergabe in Haft – neue Herausforderungen und Chancen für den Vollzug“. Zu dem Zeitpunkt war es für viele verrückt über die Diamorphinvergabe in Haft zu sprechen, aber nur wenige Monate später ist es zumindest theoretisch möglich. Für die DAH ist die „Heroinvergabe“ in Haft ein Meilenstein.

Laut AHD ist der erste Schritt getan, nun gelte es die Möglichkeiten mit Leben zu füllen und die Vergabe tatsächlich umzusetzen.

2 Antworten

  1. Marc S. sagt:

    Das stete Wasser höhlt den Stein!

  2. sven sagt:

    das ist eine gute nachricht

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