Neuer Rauschgifterlass

 

Wird Nordrhein-Westfalen zum Drogenparadies?

Rot-Grün will über kleine Drogendelikte öfter hinwegsehen, um die Großdealer zu fassen. Die Opposition warnt vor Verharmlosung.

Für Polizisten sind Situationen wie diese Alltag: Bei einer Führerscheinkontrolle fällt dem jungen Fahrer ein merkwürdiges Tütchen auf den Boden. Bei genauerer Betrachtung erweist sich dessen Inhalt als Bröckchen Haschisch – und schon wird der Drogenbesitzer angezeigt. Wiegt besagtes Bröckchen mehr als sechs Gramm, kann der Besitzer bislang davon ausgehen, dass ihm auch der Prozess gemacht wird. Der führt zwar nur sehr selten zur Vor- oder gar Haftstrafe. Aber eine „eindringliche Warnung davor, den Weg in die selbstzerstörerische Abhängigkeit weiterzugehen, ist so ein Prozess eben doch“. Und daran solle sich auch nichts ändern, meint der CDU-Rechtsexperte Peter Biesenbach.

Ganz anders sieht das die rot-grüne Landesregierung. Deren Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hat nun einen Erlass in die Feinabstimmung mit anderen Ministerien gegeben. Sobald dieser in Kraft tritt, spätestens im Frühling, werden Drogenbesitzer weit seltener mit abschreckenden Prozessen rechnen müssen. Denn: Die Landesregierung will Staatsanwälten nahelegen, Verfahren wegen Drogenbesitzes öfter einzustellen. Zu diesem Zweck wird per Erlass die sogenannte Eigenbedarfsgrenze erhöht: Künftig darf die Staatsanwaltschaft Verfahren einstellen, wenn der Delinquent mit maximal zehn Gramm Haschisch oder Marihuana und maximal einem halben Gramm Heroin, Kokain oder Amphetaminen erwischt wird.

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Quelle: Welt Online

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