Naloxon – Ein Leitfaden zur Naloxonvergabe an Opiatkonsument*innen

 

NALOXON – Ein Leitfaden zur Naloxonvergabe an Opiatkonsument*innen im Rahmen niederigschwelliger Drogenarbeit

Leitfaden Naloxonvergabe

Leitfaden Naloxonvergabe

Naloxon ist seit vielen Jahrzehnten als Notfallmedikament bei Überdosierungen bekannt. Seit mehreren Jahren wird fachöffentlich darüber diskutiert, ob und wie dieses Medikament an Opiatkonsument*innen sowie deren An- und Zugehörige als Notfallmedikament abgegeben werden kann bzw. darf.

Von diesen Erfahrungen gilt es zu lernen und dementsprechend Naloxon-Vergabe-Projekte umzusetzen. Dazu möchte diese Broschüre beitragen und zeigt auf, was nötig ist, damit dies gelingen kann und solche Programme bei der Zielgruppe ankommen.

Der Leitfaden ist im Rahmen des vom Land NRW (MGEPA) geförderten Selbsthilfeprojektes JES NRW 2.0 entstanden. Neben dem Nahziel einer verbesserten Notfallversorgung dient es auch dazu, die Arbeit der JES-Selbsthilfe in NRW in den am Projekt beteiligten Kommunen bekannter zu machen. In diesem Sinne ist eines der Fernziele, durch die fachbezogene Kooperation zwischen Drogen-/Aidshilfe und der JES-Selbsthilfe das Fundament für eine weiterführende Kooperation zu legen.
Die Adressat*innen des Leitfadens und der Trainings sind sowohl Drogen gebrauchende Menschen im Allgemeinen und hiervon besonders JES-Engagierte, als auch Mitarbeiter*innen der potentiellen kommunalen Kooperationspartner*innen.

Die Broschüre ist bei uns zu bestellen:

VISION e.V. – Neuerburgstr. 25 – 51103 Köln – info@vision-ev.de – 0221/820073-0

Sie ist auf dem neuesten Stand und eignet sich für Beratungsstellen, Kontaktläden und ist auch für Ärzte gedacht!

Der Autor

Marco Jesse, Jahrgang 1970, seit fast 20 Jahren in der Drogen(selbst)hilfe aktiv, seit 2007 Geschäftsführer von VISION e.V. in Köln, Vorstandsmitglied im JES Bundesverband e.V., Vorstandsvorsitzender von akzept NRW e.V. als Fachverband der akzeptierend arbeitenden Drogenhilfeeinrichtungen, Gründungsmitglied im Aktionsbündnis Hepatitis C und Drogengebrauch, Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), Autor mehrerer Fach- und Buchbeiträge

 

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Eine Antwort

  1. Angie Münch sagt:

    Die Broschüre habe ich zwar noch nicht gelesen, aber ich habe dazu trotzdem etwas zu sagen. Also zu dem Naloxon. Vor einiger Zeit gab es im Net (ich glaube das war dieses Schweizer Forum…bin aber nicht sicher) eine Art „Test“, ob man im Notfall jemandem Naloxon verabreichen dürfe. Diesen Test hatte ich bestanden (würden wahrscheinlich die meisten) und konnte mir eine Bescheinigung herunterladen, die mich dazu berechtigen würde, in einem Fall der Überdosierung anderer, in der nächsten Apotheke Naloxon zu holen und der hilflosen Person damit zu helfen. Wie gesagt, ich bin mir nicht mehr sicher, wo das genau war. WENN es das Schweizer Drogenforum war, dann würde dieser bestandene Test hier ohnehin keine Gültigkeit haben, oder?
    Ich werde noch einmal danach „fahnden“, vielleicht finde ich das Ding ja nochmal. Ich kann mir ehrlich aber auch nicht wirklich vorstellen, dass es in diesem Land so einfach sein soll, in eine Apo zu marschieren, den Wisch vorzulegen und Naloxon in die Hand gedrückt zu bekommen. Natürlich wäre es eine super Alternative…die RTW’s wären dadurch ein wenig entlastet, möglicherweise würden mehrere Menschen überleben – was dem Staat weniger Bestattungskosten bescheren würde…uvm.
    Das wollte ich nur mal loswerden.
    (Wenn ich mir jetzt die Broschüre runterlade und genau DAS, was ich gerade beschrieben habe, darin finde, dann bin ich wirklich eindeutig zu voreilig!)
    Schöne Ostertage,
    LG
    Angie Münch

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